Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.06.2020 wurde von der Bundesregierung das o. a. Paket als Gesetzesentwurf beschlossen. Der Entwurf soll voraussichtlich Ende Juni 2020 im Bundestag und im Bundesrat abschließend behandelt werden. Den Überblick über die wesentlichen Maßnahmen erhalten Sie in den anliegenden Dateien.
Zusätzlich haben wir noch einige Bemerkungen zur Senkung des Umsatzsteuer-Satzes vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020:
ERP-Systeme bzw. Finanzbuchhaltungssysteme sind an die geänderten Steuersätze anzupassen (Steuerschlüssel bzw. Steuerkennzeichen)
Da für alle EDV-Systeme fraglich ist, wann diese Umstellungen erfolgen können, empfehlen wir:
30 a) Lieferungen und Leistungen wenn möglich weitestgehend bereits per 30.06.2020 fakturieren
31 b) In jedem Fall (das sowieso erforderliche) Liefer- oder Leistungsdatum auf den Ausgangsrechnungen deutlich zu machen und auf Eingangsrechnungen zu prüfen.
32 c) Bei ggf. verspäteter EDV-Umstellung die Umsätze in der Finanzbuchhaltung ab Juli 2020 vorerst mit 19% Umsatzsteuer anzumelden und anschließend ggf. eine Korrektur vorzunehmen (Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich derzeit dafür ein, die Abgabefrist für die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen grundsätzlich um ein oder sogar zwei Monate verlängern zu lassen).
Bitte beachten: Eingangsrechnungen ab dem 01.07.2020 sind auf einen zutreffenden Steuerausweis zu prüfen, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Bauleistungen sind mit dem Steuersatz zu besteuern, der bei der Ausführung der Leistung maßgeblich ist. Zeitpunkt der Ausführung ist in der Regel der Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber. Für Bauleistungen, die im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführt werden, gilt daher ein Steuersatz von 16 % unabhängig davon, wann mit der Bauleistung begonnen wurde und mit welchem Steuersatz Abschlagsrechnungen besteuert wurden.
Dauerleistungen mit Umsatzsteuer-Ausweis (u. a. viele Gewerbe-Mieten, Leasing-Verträge, Telefonleistungen sowie Strom-, Gas- und Wärmelieferungen) müssen demnach für Juli bis Dezember 2020 um brutto 2,52% (bei einer Umsatzsteuersatz-Minderung von 19% auf 16%) vermindert werden. Hierzu sind zudem noch Vertragsergänzungen oder geänderte Dauerrechnungen für diesen Zeitraum erforderlich.
Über weitere Maßnahmen und bei genaueren Informationen werden wir Sie informieren. Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.